BGH Verbot von nikotinhaltigen E-Zigaretten / E-Liquids

BGH Verbot von nikotinhaltigen E-Zigaretten / E-Liquids

Die jüngste Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten / E-Liquids sorgt momentan für Aufsehen. Demnach werden E-Zigaretten und E-Zigarettenprodukte als Tabakerzeugnisse eingestuft. Der Haken bei der Sache: Das Beimischen von weiteren Substanzen wie beispielsweise Ethanol ist bei solchen Produkten grundsätzlich verboten. Daher ist auch der Handel mit den meisten Liquids nach diesem Urteil jetzt alles andere als legal.

Urteil vom Dezember 2015 untersagt den Handel mit nikotinhaltigen E-Liquids

Das Urteil des BGH wurde bereits am 23. Dezember 2015 gefällt, allerdings jetzt erst veröffentlicht. Demnach soll es sich bei Liquids, die über aus Rohtabak erzeugtes Nikotin verfügen, um Tabakerzeugnisse handeln. Die Regelung dieser Produkte sieht allerdings vor, dass das Beimischen von Ethanol, Glycerin und ähnlichen Substanzen verboten ist. Das stellt die nikotinhaltigen E-Liquids somit auf den Prüfstand, da diese – zumindest auf Grundlage dieses jüngsten Urteils – eigentlich in Deutschland verboten werden müssten.

Klar ist auf jeden Fall, dass der Händler, der aufgrund des Vertriebs nikotinhaltiger Liquids verklagt wurde, eine Geldstrafe entrichten muss. Etwas unsinnig erscheint hier die Tatsache, dass die angebotenen Produkte überhaupt keinen Rohtabak enthielten. An der Grundsatzentscheidung des BHG und der Geldstrafe ändert das allerdings nichts.

Auswirkungen auf den Handel sind noch unklar

Verständlicherweise empört zeigt sich der Vorsitzende des Verbands des E-Zigarettenhandels Dac Sprengel. Der kritisiert, dass durch das „wertlose“ Urteil für Kunden und Händler ein illegaler Raum geschaffen wird, der noch bis zur letztendlichen Umsetzung der neuen EU-Richtlinien im Mai 2016 bestehen bleibe. Dann sollen die europäischen Richtlinien von 2014 bezüglich der E-Zigarette im deutschen Gesetz verankert werden.

Bis dahin sehen sich Dampfer und die zahlreichen Verkaufstellen in Deutschland allerdings mit einigen Unklarheiten konfrontiert. Wie genau sich das Urteil auf den Vertrieb der nikotinhaltigen E-Zigarettenprodukte auswirkt, ist aktuell nämlich noch völlig unklar. Die als jetzt plötzlich als illegal eingestuften Produkte machen schließlich den größten Teil des Markts aus. Das Verbot würde somit bei über 90 Prozent der Liquids greifen und den Handel somit zum Erliegen bringen.

Urteil schafft Fragen statt Klärungsansätze

Für Dampfer eigentlich nicht Neues. Die neuste Grundsatzentscheidung zum Thema E-Zigaretten ist mal wieder alles andere als wegweisend und schafft lediglich zusätzliche Fragen im Durcheinander kurz vor der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinien.

Quelle

BGH Verbot von nikotinhaltigen E-Zigaretten / E-Liquids

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