E-Zigarette und Liquids – Offizielles Verkaufsverbot an Jugendliche

E-Zigarette und Liquids – Offizielles Verkaufsverbot an Jugendliche

Seit dem 1. April ist der Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren nun auch ganz offiziell verboten. In den letzten Jahren existierte eine Art grau Zone, insbesondere hinsichtlich nikotinfreier Liquids oder Einweg-Zigaretten. Der setzt das aktualisierte Jugendschutzgesetzt nun aber ein Ende. Die beeinflussbaren Jugendlichen sollen vor den mitunter „gefährlichen“ Inhaltsstoffen – selbst bei nikotinfreien Produkten – geschützt werden. So zumindest die Theorie von Politikern und den sogenannten Experten. Aber entwickelt die verbotene Frucht- sprich E-Zigarette – jetzt vielleicht noch einen größeren Reiz?

E-Zigarette und süße Liquids – Einstiegsdroge in Perfektion?

Schon immer stand das Dampfen in der Kritik, Jugendliche Schritt für Schritt an die konventionelle Tabakzigarette heranzuführen. Wer dampft, der wird später auch automatisch rauchen – so wird es zumindest aus den Reihen der Experten laut. Als zusätzliche Verlockung stehen bei der E-Zigarette natürlich noch die fruchtigen, süßen und frischen Liquids in der Kritik. Die schmecken wesentlich besser als der klassische Tabak und sollen so sogar jene Jugendlichen zum Dampfen animieren, die kein grundsätzliches Interesse für Tabakprodukte zeigen. Daher auch die entflammte Diskussion, diese Aromen gänzlich vom Markt zu verbannen und zukünftig ausschließlich Tabak-Liquids anzubieten. Schließlich seien auch die nikotinfreien Produkte nicht harmlos und können Krebs sowie Atemwegserkrankungen auslösen. So ließ es zumindest Caren Marks – Staatssekretärin im Familienministerium – am Freitag den 1. April, pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetztes,verlauten. Offensichtlich kein Aprilscherz. Die Studie, die diese Behauptung unterstreicht, bleibt sie uns aber schuldig.

Händler stehen in der Pflicht

Bis dato sahen viele Händler zwar bereits davon ab, E-Zigaretten Produkte überhaupt an Jugendliche zu verkaufen, viele waren sich aber dennoch unsicher. Zumal sich Jugendliche insbesondere von den sogenannten E-Shishas angesprochen fühlten, die unter den 18jährigen zu einem echten Verkaufsschlager avancierte. Ab jetzt ist allerdings Schluss damit. Aber nicht nur Verkaufsstellen müssen reagieren, auch Versandhändler dürfen ihre Produkte zukünftig nur noch an volljährige Kunden verkaufen.

Verbot könnte kontraproduktiv sein

Laut Caren Marks würde die E-Zigarette die Reizschwelle von Jugendlichen senken und so automatisch das Interesse an der Tabakzigarette schüren. Im schlimmsten Fall könnte nun aber auch das neue strenge Gesetz dazu führen, dass sich Jugendliche über das Verbot hinwegsetzen wollen. Das ist schließlich auch bei Alkohol oder Tabakprodukten nicht anders. Was nicht erlaubt ist, übt einen enormen Reiz aus. Erreicht die Regierung also mit dem neuen Jugendschutzgesetz womöglich nur das Gegenteil? Anstatt das Interesse zu senken, wird es gefördert?

Grundsätzlich ist es natürlich richtig, die Abgabe von E-Zigaretten Produkten an Jugendliche zu überwachen. Wer dampfen will, der sollte auf jeden Fall über 18 Jahre alt sein. Dennoch sind die Gründe, die von der Politik genannt werden, mal wieder mehr als überzogen. Plötzlich ist die E-Zigarette ebenso krebserregend wie die Tabakzigarette und natürlich ist sie aufgrund der süßen Aromen die perfekte Einstiegsdroge schlechthin. Mal wieder – der Schutz der Jugend wird genutzt, um die Angst vor der „gar nicht harmlosen“ E-Zigarette auch medial zu schüren.

E-Zigarette und Liquids – Offizielles Verkaufsverbot an Jugendliche

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